Mehr als nur Betreuung
Unsere Betreuungsleistungen – Für Ihre individuelle Unterstützung
Wir bieten umfassende Betreuungsleistungen, die sich flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen. Egal, ob Sie eine persönliche Einzelbetreuung wünschen oder eine zuverlässige Tages- und Nachtpflege benötigen – wir sind für Sie da. Auch im Alltag können Sie auf unsere Entlastung zählen, sei es durch Unterstützung in Notsituationen, Hilfe bei der Pflege sozialer Kontakte oder durch unsere Begleitung außerhalb des Hauses. Dazu gehören beispielsweise Arztbesuche, Behördengänge oder Termine in Kindergärten und Schulen. Selbstverständlich kümmern wir uns auf Wunsch auch um den Einkauf und andere Erledigungen. Vertrauen Sie auf unsere einfühlsame und professionelle Betreuung – für mehr Lebensqualität und Entlastung im Alltag.

Alltagsbegleitung
Wir unterstützen Sie im Alltag, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Ihnen wichtig ist. Ob Einkäufe, Arztbesuche oder Spaziergänge – wir sind für Sie da.

Persönliche Betreuung
Wir bieten eine individuelle und herzliche Betreuung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir sind mehr als nur ein Dienstleister – wir sind Ihr Partner.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse ab Pflegegrad 1
Wenn bei Ihnen oder Ihren Angehörigen ein Pflegegrad ab Stufe 1 vorliegt, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse – auch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie sie unser Betreuungsdienst anbietet.
Was wird übernommen?
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich zur Verfügung. Dieser Betrag kann für folgende Leistungen verwendet werden:
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Alltagshilfen und stundenweise Betreuung zu Hause
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Begleitung bei Einkäufen oder Arztbesuchen
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Unterstützung im Haushalt (z. B. Wäsche, Reinigung, Organisation)
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Gesellschaft leisten, Gespräche führen oder gemeinsam spazieren gehen
Wie funktioniert die Abrechnung?
Wir sind ein nach § 45b SGB XI anerkannter Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Das bedeutet:
➡️ Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – kein Aufwand für Sie!
➡️ Falls Sie den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat nutzen, kann er angespart und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden..
Beratungseinsatz nach §37 SGB XI
Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI – Was Sie wissen sollten Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen und zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen betreut werden, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Dieser dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und bietet wertvolle Unterstützung für die pflegenden Angehörigen. Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad ab: Pflegegrade 2 und 3 benötigen halbjährliche Einsätze, bei Pflegegraden 4 und 5 sind diese vierteljährlich vorgeschrieben. Ziel ist es, die Pflegesituation zu verbessern, offene Fragen zu klären und bei Bedarf weitere Hilfsangebote zu vermitteln. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse. Kommen Sie der Beratungspflicht nicht nach, kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, wertvolle Tipps und Unterstützung für die Pflege zu erhalten!

Über uns
aus vollem Herzen – mit Erfahrung und Menschlichkeit
Betreuungsdienst-Fürsorge Kinder stehen die Menschen im Mittelpunkt – mit all ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und Besonderheiten. Wir begleiten Kinder, Familien und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz mit viel Herz, Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz.
Unser Ziel ist es, nicht nur zu entlasten, sondern echten Halt zu geben – im Alltag, in herausfordernden Situationen oder einfach dann, wenn eine helfende Hand gebraucht wird. Dabei gehen wir stets individuell auf jede Lebenssituation ein und schaffen Vertrauen durch Verlässlichkeit, Respekt und Wärme.
Ob es um Betreuung zu Hause, Begleitung außer Haus, Entlastung pflegender Angehöriger oder gemeinsames Kochen, Spielen und Lachen geht – wir sind mit ganzem Herzen und professionellem Engagement für Sie da.
Wir sehen nicht nur die Aufgabe, sondern den Menschen.
Leistungen als Betreuungsdienst und Fürsorge
Betreuung von Kindern und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Entlastung pflegender Angehöriger
Individuelle Einzelbetreuung zu Hause oder unterwegs
Tages- und Nachtpflege nach Bedarf
Entlastung im Alltag durch praktische Unterstützung
Betreuung in Notsituationen, z. B. bei Verhinderung der Angehörigen
Unterstützung bei der Pflege und Förderung sozialer Kontakte
Begleitung außer Haus, z. B. zu Arztterminen, Behördengängen, Kindergarten oder Schule
Einkaufserledigung – auch gemeinsam mit den Betroffenen möglich
Zubereitung von Mahlzeiten – ebenfalls gerne gemeinsam
Individuell abgestimmte Hilfen je nach persönlichem Bedarf und Interessen

Kontakt
Francesca
Stolz-Barbian